Der Ressortchef hatte bereits 2013 gemäß dem niedersächsischen Tierschutzplan die erteilten Ausnahmegenehmigungen für das Kürzen der Schnäbel bis 2016 befristet. „Das Ende des Amputierens eines Teils des Schnabels ist ein wichtiger Meilenstein für den Tierschutz in der Nutztierhaltung, den viele nicht für möglich gehalten hatten“, betonte der Grünen-Politiker. Die Bundesregierung habe trotz Drängen der Länder auf eine einheitliche rechtliche Regelung im Tierschutzgesetz verzichtet. Meyer wies darauf hin, dass in der konventionellen Legehennenhaltung bisher bei fast allen Küken routinemäßig die Schnabelspitzen gekürzt worden seien, um ein gegenseitiges Federpicken zu verhindern. Der Schnabel beim Geflügel sei jedoch ein sehr empfindliches Tastorgan. Werde dieser gekürzt, könne es zu Nervengeschwulsten kommen – oft verbunden mit starken und lang anhaltenden Schmerzen. Meyer: „Dieses Tierleid müssen wir verhindern. Daher haben wir diese grausame Praxis zum Jahresende verboten.“