Das Landeskabinett hat in seiner Sitzung am Dienstag vergangener Woche beschlossen, dass bereits ab diesem Jahr die Möglichkeit eingeräumt wird, Zwischenfrüchte, die im Rahmen der Greening-Verpflichtung angebaut werden, in einigen Kreisen ab dem 1. Februar umzubrechen. Darauf weist der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) in Bonn hin. Das Land NRW komme damit einer gemeinsamen vom RLV, dem Rheinischen Rübenbauer-Verband, dem Provinzialverband Rheinischer Obst- und Gemüsebauer sowie der REKA Rheinland vorgetragenen Bitte nach, aus klimatischen und pflanzenbaulichen Notwendigkeiten ein Vorziehen des Umbruchs zu gewähren. Aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben muss das Land NRW hierzu eine Kulisse festlegen. Vor diesem Hintergrund besteht nun in den Kreisen Heinsberg, Viersen, Kleve, Wesel, Rhein-Kreis Neuss, Rhein-Erftkreis, Düren, Rhein-Sieg-Kreis, Euskirchen sowie die StädteRegion Aachen die Möglichkeit, Greening-Zwischenfrüchte ab dem 1. Februar umzubrechen. Zudem gilt das Vorziehen des Umbruchs für die Städte Bonn, Köln, Krefeld, Duisburg, Mönchengladbach und Düsseldorf.
03 - Zwischenfruchtumbruch ab 1. Februar möglich
Zwischenfrüchte, die im Rahmen der Greening-Verpflichtung angebaut werden, können in einigen Kreisen und Städten im Rheinland bereits ab dem 1. Februar umbrochen werden. Foto: landpixel