Wie die Behörde am Dienstag vergangener Woche in Bonn weiter mitteilte, werden die Anträge jetzt geprüft. Anschließend werde der Beihilfesatz ermittelt. Bedingung für den Erhalt der Sonderbeihilfe ist der BLE zufolge, dass die Landwirte im Beibehaltungszeitraum von Februar bis April 2017 insgesamt nicht mehr Milch anliefern als in der entsprechenden Vorjahresperiode. Die insgesamt 23 824 Anträge entsprechen nach Angaben der BLE rund 30 % der deutschen Milchbauern. Jeder Antragsteller erhalte mindestens 0,36 Cent pro Kilogramm für Milch, die er im Zeitraum 1. Dezember 2015 bis 30. November 2016 angeliefert habe. Da nicht alle Milcherzeuger einen Antrag eingereicht hätten, werde der Beihilfesatz voraussichtlich höher ausfallen. Der genaue Betrag stehe im Sommer fest.