Wenn am 29. März 2019 das Vereinigte Königreich offiziell die Europäische Union verlässt, soll es nach einem Beschluss der Vertreter der verbleibenden Mitgliedsstaaten eine knapp zweijährige Übergangsphase geben. Bis Ende 2020 soll es damit ausreichend Zeit vor allem für die Ausgestaltung eines Handelsabkommens geben. Michel Barnier, der Chefverhandler der EU-Kommission, stellte klar, dass Großbritannien während der Übergangsfrist Mitglied im gemeinsamen Binnenmarkt bleibt. In dieser Periode müssten sich die Briten wie bisher an alle Vorschriften der EU halten. London hätte allerdings ab dem Austritt kein Stimmrecht im EU-Rat mehr und sei auch in den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union nicht mehr vertreten. Derweil hob der Europäische Milchindustrieverband (EDA) die Bedeutung eines offenen Marktes zwischen der EU-27 und dem Vereinigten Königreich hervor. Die Milchwirtschaft sei sowohl für die Briten als auch für Kontinentaleuropa der bedeutendste Sektor in der Landwirtschaft. Laut EDA ist die britische Milchwirtschaft besonders eng mit der Branche in der EU-27 verwoben.