07 - Kennzeichnungslösung für Freilandeier gefunden

Aufgrund der Ansteckungsgefahr durch die Geflügelpest gilt in weiten Teilen Deutschlands weiterhin die Stallpflicht. Wie der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) am Montag vergangener Woche mitteilte, werden dadurch jetzt die Freilandeier knapp, denn nach Ablauf von zwölf Wochen müssen diese laut EU-Vermarktungsnorm im Handel als Bodenhaltungseier vermarktet werden.

Foto: Kirsten Engel

Für die notwendige Umetikettierung haben der ZDG, der Bundesverband Deutsches Ei (BDE) und der Verein für kontrollierte alternative Tierhaltungsformen (KAT) jedoch eine praktikable Lösung gefunden. Diese soll den betroffenen Betrieben die Weiternutzung ihrer bisherigen Freilandverpackungen ermöglichen und zugleich den Verbraucher klar über die Herkunft der Eier informieren. Nach Angaben der Verbände ist zunächst der Stempel auf dem Ei von „1 für Freilandhaltung“ auf „2 für Bodenhaltung“ zu ändern. Sollten die bisherigen Freilandverpackungen bei Abgabe an Verbraucher oder den Handel weiterverwendet werden, müssten diese mit einem eindeutig auf die Bodenhaltung hinweisenden Zusatzetikett versehen werden. Der Aufkleber müsse Hinweise auf die Freilandhaltung überdecken und zum Inhalt haben: „Vorübergehend zum Schutz unserer Legehennen – Eier aus Bodenhaltung (mit Wintergartenauslauf)“.