Für die notwendige Umetikettierung haben der ZDG, der Bundesverband Deutsches Ei (BDE) und der Verein für kontrollierte alternative Tierhaltungsformen (KAT) jedoch eine praktikable Lösung gefunden. Diese soll den betroffenen Betrieben die Weiternutzung ihrer bisherigen Freilandverpackungen ermöglichen und zugleich den Verbraucher klar über die Herkunft der Eier informieren. Nach Angaben der Verbände ist zunächst der Stempel auf dem Ei von „1 für Freilandhaltung“ auf „2 für Bodenhaltung“ zu ändern. Sollten die bisherigen Freilandverpackungen bei Abgabe an Verbraucher oder den Handel weiterverwendet werden, müssten diese mit einem eindeutig auf die Bodenhaltung hinweisenden Zusatzetikett versehen werden. Der Aufkleber müsse Hinweise auf die Freilandhaltung überdecken und zum Inhalt haben: „Vorübergehend zum Schutz unserer Legehennen – Eier aus Bodenhaltung (mit Wintergartenauslauf)“.