Die Europäische Kommission ist von ihrer Absicht, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) gänzlich zu verbieten, abgerückt. Geplant sind aber Anwendungsbeschränkungen. Wie aus dem Verordnungsentwurf vom Mittwoch vergangener Woche zum Greening hervorgeht, soll das Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln auf ÖVF für Leguminosen und Untersaaten ab dem Zeitpunkt der Ernte der Hauptfrucht für mindestens acht Wochen oder bis zur Aussaat der nächsten Hauptfrucht untersagt werden. Für Brachflächen ist ein Verbot für mindestens sechs Monate vorgesehen. Die Details dazu sollen von den Mitgliedstaaten geregelt werden. Des Weiteren enthält der Kommissionsbeschluss eine Reihe von Vereinfachungen, wie etwa die Abschaffung des vorgegebenen Aussaattermins für Zwischenfrüchte oder die Erlaubnis, Saatmischungen von stickstoffbindenden Pflanzen einsetzen zu dürfen. Die neuen Greening-Vorgaben sollen ab dem 1. Januar 2018 greifen. Wie ein Sprecher der Behörde nach der Kommissionsentscheidung gegenüber Agrar-Europe außerdem feststellte, sollen mit der Revision die Legitimität und die Glaubwürdigkeit der Maßnahmen verbessert werden. Gegen den delegierten Rechtsakt der Kommission können das Europaparlament sowie auch der Ministerrat innerhalb der nächsten zwei Monate ihr Veto einlegen. Diese Frist kann nochmals um zwei Monate verlängert werden. Änderungen sind allerdings nicht mehr möglich, nur die Ablehnung der gesamten Rechtsakte.