08 - Steuervergünstigung für Agrardiesel bleibt

Die Bundesregierung hält nach monatelangen Ausei­nan­dersetzungen zwischen den Ressorts nun doch an der Steuerbegünstigung bei Biokraftstoffen fest, die in der Land- und Forstwirtschaft verwendet werden. Das geht aus dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes hervor, den das Bundeskabinett am Mittwoch vergangener Woche beschlossen hat. Das Bundesfinanzministerium hatte die von ihm geplante Streichung mit dem EU-Recht begründet. Danach sei eine staatliche Beihilfe für Biokraftstoffe, für die eine Liefer- und Beimischungsverpflichtung bestehe, nicht zulässig. Die beteiligten Verbände hatten ebenso wie das Bundeslandwirtschaftsministerium dieser Argumentation mit dem Hinweis widersprochen, dass ein Verwendungsgebot für Biokraftstoffe zumindest seit 2015 nicht mehr bestehe. Seither würden für die Mineralölindustrie konkrete Vorgaben gelten, ihren Treibhausgasausstoß zu senken, ohne dafür jedoch Maßnahmen festzulegen. Ein weiterer Bestandteil des Gesetzentwurfs ist der Verzicht auf eine steuerliche Belastung von selbst erzeugtem Solarstrom. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt hatte in der vorletzten Woche eine Kabinettsbefassung blockiert und damit die Voraussetzung für die nunmehr erzielte Einigung geschaffen. Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßte den Kabinettsbeschluss.