09 - Ermittlungen eingestellt

Die im Januar 2016 eingeleiteten Ermittlungen zu Absprachen beim Vertrieb von Agrartechnik wurden eingestellt. Foto: pixabay

Das Bundeskartellamt hat seine Untersuchungen im Zusammenhang mit mutmaßlichen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen beim Vertrieb von Agrartechnik gegen die BayWa AG, die Agravis Raiffeisen AG und die Raiffeisen Waren-Zentrale Rhein-Main (RWZ) eingestellt. Wie die BayWa erklärte, wurden die im Januar 2016 eingeleiteten Ermittlungen ohne jede Auflage eingestellt. Unterdessen teilte die RWZ auf eine Presseanfrage hin mit, dass das Kartellamt seine Entscheidung aus „Ermessensgründen“ getroffen habe. Auslöser für die Untersuchung war der Verdacht auf Absprachen zwischen mehreren landwirtschaftlichen Hauptgenossenschaften beim Verkauf von Landmaschinen und Ersatzteilen sowie bei der Abrechnung von Werkstattleistungen gewesen. Indes sind die im März 2015 gestarteten Kartelluntersuchungen wegen des Verdachts auf verbotene Preisabsprachen zum Handel mit Pflanzenschutzmitteln laut Baywa und Agravis noch offen. Zum Stand dieser Ermittlungen lägen keine näheren Erkenntnisse vor. Dabei geht es im Einzelnen um Vereinbarungen oder abgestimmte Verhaltensweisen bei der Kalkulation und der Festlegung von Großhandels-und Endverkaufspreisen. Im Fokus dieser Untersuchungen steht neben der Baywa und der Agravis auch die RWZ. Hier ist außerdem auch der Deutsche Raiffeisenverband betroffen.