Nordrhein-Westfalen drängt auf eine gesetzliche Initiative des Bundes zur Verringerung der Lebensmittelverluste in Deutschland. Einen entsprechenden Entschließungsantrag hat die Düsseldorfer Landesregierung in den Bundesrat eingebracht. Erforderlich seien dabei ein klares Primat einer Weiterverwendung sowie ein eindeutiger Vorrang der Vermeidung und stofflichen Verwertung von Lebensmittelabfällen. Darüber hinaus soll die Bundesregierung aufgefordert werden, gemeinsam mit den Bundesländern eine nationale Strategie zur Verminderung der Lebensmittelverluste mit verbindlichen Reduktionszielen in Deutschland zu erarbeiten. Zwar gebe es auf Länderebene bereits zahlreiche Initiativen und Projekte zur Verringerung von Lebensmittelverlusten, heißt es in dem Antrag. Es fehle jedoch an einem einheitlichen und zielgerichteten bundesweiten Vorgehen. Ziel müsse es daher sein, bestehende Aktivitäten zu bündeln und Synergien zu schaffen. Einheitliche Standards müssten gesetzt werden, um die abgestrebte Verringerung der Lebensmittelverluste um 50 % zu erreichen. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt hat sich wiederholt gegen eine gesetzliche Regelung zur Reduzierung der Lebensmittelverluste ausgesprochen. Auch in der Unionsfraktion bestehen erhebliche Vorbehalte.