Der Bundesrat plädiert für eine maßvolle Anhebung der Umschichtung von der Ersten in die Zweite Säule. Die Länderkammer sprach sich am Freitag vergangener Woche mit knapper Mehrheit dafür aus, den geltenden Satz von 4,5 % noch in der laufenden Förderperiode auf 6 % zu erhöhen. Damit wurde der im schleswig-holsteinisch-niedersächsischen Entwurf für eine Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes vorgesehene volle Satz von 15 % deutlich nach unten korrigiert. Der Gesetzentwurf wird nun in den Bundestag eingebracht und der Bundesregierung zugeleitet, die sich dazu äußern muss.
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