12 - QS macht Vorgaben

Das ab dem 1. Januar 2019 in Deutschland geltende Verbot der betäubungs­losen Ferkelkastration muss auch von ausländischen Systemteilnehmern der QS Qualität und Sicherheit GmbH umgesetzt werden. Wie die Bonner Qualitätssicherer am Montag vergangener Woche mitteilten, hat der QS-Fachbeirat Rind und Schweine entschieden, dass die Vorgaben des deutschen Tierschutzgesetzes zur Ferkelkastration für alle QS-Teilnehmer im In- und Ausland gleichermaßen gelten müssen, um Wettbewerbsverzerrungen entgegenzuwirken. Das betreffe sowohl Fleisch als auch Tiere, die aus dem Ausland über dort anerkannte Standards in das QS-System geliefert und vermarktet würden. Konkret bedeutet dies, dass unbetäubt kastrierte Ferkel oder Mastschweine sowie deren Fleisch – beispielsweise aus den Niederlanden oder Dänemark – das QS-Siegel nicht mehr tragen dürfen. Das betrifft nicht nur die rund 16 500 ausländischen Ferkelproduzenten und Mastschweineproduzenten, sondern auch die Einzelhandelsketten und anderen Marktstufen, die dem QS-System angeschlossen sind.