Das ab dem 1. Januar 2019 in Deutschland geltende Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration muss auch von ausländischen Systemteilnehmern der QS Qualität und Sicherheit GmbH umgesetzt werden. Wie die Bonner Qualitätssicherer am Montag vergangener Woche mitteilten, hat der QS-Fachbeirat Rind und Schweine entschieden, dass die Vorgaben des deutschen Tierschutzgesetzes zur Ferkelkastration für alle QS-Teilnehmer im In- und Ausland gleichermaßen gelten müssen, um Wettbewerbsverzerrungen entgegenzuwirken. Das betreffe sowohl Fleisch als auch Tiere, die aus dem Ausland über dort anerkannte Standards in das QS-System geliefert und vermarktet würden. Konkret bedeutet dies, dass unbetäubt kastrierte Ferkel oder Mastschweine sowie deren Fleisch – beispielsweise aus den Niederlanden oder Dänemark – das QS-Siegel nicht mehr tragen dürfen. Das betrifft nicht nur die rund 16 500 ausländischen Ferkelproduzenten und Mastschweineproduzenten, sondern auch die Einzelhandelsketten und anderen Marktstufen, die dem QS-System angeschlossen sind.