13 - Kein Hochwasserschutz zu Lasten der Landwirte

Vor einem Hochwasserschutz zu Lasten der Landwirtschaft hat der Deutsche Bauernverband (DBV) gewarnt. In einer Anhörung vom Umweltausschuss des Bundestages am Montag vergangener Woche in Berlin bekräftigte DBV-Fachbereichsleiter Steffen Pingen die Kritik an Teilen des von der Bundesregierung vorgelegten Entwurfs für ein Hochwasserschutzgesetz II. Pingen erteilte der Schaffung neuer Gebietstypen wie dem „Hochwasserentstehungsgebiet“ sowie „Risikogebieten außerhalb von Überschwemmungsgebieten“ erneut eine Absage. Kritisch äußerte er sich auch zur vorgesehenen Ausweitung des Vorkaufsrechts auf Grundstücke in Gebieten, die als Wasserschutzgebiet vorgesehen sind. Betroffen sind beispielsweise Gewässerränder und Maßnahmen des Hochwasser- und Küstenschutzes. Zielführender sind dem DBV-Vertreter zufolge kooperative Ansätze und eine freiwillige Bewirtschaftung von Randstreifen. Pingen signalisierte die grundsätzliche Unterstützung der Landwirtschaft für Maßnahmen zum Hochwasserschutz. Voraussetzung sei jedoch, dass damit „gezielt Hochwasserschutz betrieben wird und nicht Ziele des Naturschutzes im Vordergrund stehen“. Daher müssten die Landwirte in alle Planungen einbezogen und bei Bewirtschaftungseinschränkungen entschädigt werden.