14 - Anbindehaltung von Rindern in Österreich bleibt

Die Anbindehaltung von Rindern bleibt in Österreich weiterhin erlaubt. Betriebe, die ihren Tieren nicht mindestens 90 Tage Weide, Auslauf oder Bewegungsmöglichkeit bieten können, unterliegen allerdings künftig einer Meldepflicht bei ihrer Bezirksverwaltungsbehörde (BH). Dort müssen sie ihre besonderen Gründe für den Fortbestand dieser Haltungsform angeben. Das sieht die Zweite Tierhalteverordnung vor, die am Donnerstag vergangener Woche im Wiener Parlament beschlossen wurde. Die Landwirtschaftskammer Österreich wies darauf hin, dass von dieser Regelung sehr kleine Betriebe betroffen seien, denen aus geografischen Gründen die volle Bewegungszeit für die Tiere nicht in der gewünschten Form möglich sei. Nun sei erreicht worden, dass diese Betriebe, deren Leistungen für die gesamte Region unbestritten seien und in denen die Bauern eine große Nähe zu den Tieren hätten, unter genau bestimmten Bedingungen weiterbestehen könnten. Neu geregelt wurde laut Landwirtschaftskammer auch die verpflichtende Schmerzlinderung bei der Ferkelkastration sowie beim Enthornen von Ziegen und Kälbern.