Die Länder wollen weiter den Ausstieg aus der Haltung von Sauen in Kastenständen. Die Agrarminister bekräftigten bei ihrer Frühjahrskonferenz am vergangenen Freitag in Hannover die Notwendigkeit einer zügigen Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Die dazu eingerichtete Arbeitsgruppe wurde aufgefordert, ihre Beratungen mit dem Bund zügig abzuschließen. Gleichzeitig betonten die Ressortchefs die Notwendigkeit, für die Übergangszeit „wirtschaftlich tragfähige und tiergerechte Lösungen“ zu entwickeln. Schleswig-Holsteins Landwirtschaftsminister Dr. Robert Habeck zufolge sollen die angestrebten Rechtsänderungen für neue Ställe unmittelbar gelten. Für Altställe werde eine „angemessene Übergangszeit“ angestrebt. Habeck verwies auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Magdeburg vom Herbst letzten Jahres, der zufolge Kastenstände, in denen Sauen 28 Tage zur Besamung gehalten würden, tierschutzwidrig seien.