14 - Gute fachliche Praxis im Bundesnaturschutzgesetz unverändert

Die Definition der guten fachlichen Praxis im Bundesnaturschutzgesetz bleibt einstweilen unverändert. Eine vom Umweltausschuss des Bundesrats geforderte „schonende Beanspruchung“ von Natur- und Landschaft fand in der am vergangenen Freitag in der Länderkammer beschlossenen Stellungnahme zur vorgesehenen Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes keine Mehrheit.

Beim Deutschen Bauernverband (DBV) zeigte man sich erleichtert über die Entscheidung. DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken hatte zuvor in einem Schreiben an die Staatskanzleichefs der Länder eindringlich vor der vom Umweltausschuss angestrebten Rechtsänderung gewarnt. Mit der Einführung eines unbestimmten Begriffes wie „schonende Beanspruchung“ könnten künftig erhebliche Eingriffe in Nutzung und Eigentumsrechte begründet werden, so die Befürchtung von Krüsken. Kein Gehör fand der DBV-Generalsekretär allerdings mit seiner Kritik an der Festschreibung des Zieljahres 2027 für die Schaffung eines anzustrebenden Biotopverbundes im Bundesgebiet.