Landwirte brauchen leistungsfähige, krankheitsresistente Sorten, um erfolgreichen Ackerbau betreiben zu können. Allerdings müssen sie bei den Betriebsmitteln, auch beim Saatgut, gerade in Zeiten unbefriedigender Preise messerscharf kalkulieren, um noch Gewinne zu erzielen. Viele Landwirte verwenden deshalb – vor allem bei Getreide und Kartoffeln – Saat- und Pflanzgut, das sie im eigenen Betrieb aus hochwertigem Z-Saatgut nachgebaut haben.
Die Zahlen sprechen für sich: Der Saatgutwechsel bei Getreide liegt in Deutschland (2014/15) bei nur 56 %, bei Weizen sogar noch darunter. Der Einsatz von Z-Saatgut hat sich in den letzten Jahren zwar bei Werten über 50 % gefestigt. In den Jahren zuvor lag er häufig deutlich darunter – besonders in den neuen Bundesländern, wo große Betriebe oft über eigene, leistungsfähige Aufbereitungsanlagen verfügen. Aus Sicht der Züchter ist das aber alles viel zu wenig, um effizient in Zuchtfortschritt und Qualität zu investieren. Schließlich kostet die Zucht einer neuen Getreidesorte bis zu 1 Mio. €.
Aus diesem Grund wurde 1997 die sogenannte Nachbauregelung eingeführt, mit der die Züchter endlich an ihr wohlverdientes Geld kommen wollten. Doch bekanntlich beschäftigten sich seit der Einführung der Nachbaugebühren auch die Gerichte mit diesem Thema. Nicht wenige Landwirte sehen in dem Recht, Nachbau zu betreiben, weiterhin ein Privileg, an dem nicht zu rütteln ist. Wer zahlt auch schon gerne für etwas, für das seit Menschengedenken noch nie etwas gezahlt werden musste? Doch die Züchter bestanden auf ihr Recht, das ihnen die EU mit der EU-Sortenschutzverordnung 1994 „verliehen“ hat. Sie beauftragten die Saatgut-Treuhand-Verwaltungs GmbH (STV), die in diesen Tagen wieder Briefe an die Landwirte verschickt, in denen es – wie auch die Süddeutsche Zeitung vergangene Woche berichtete – lapidar heißt: Wer für den Nachbau nicht zahlt, „ist zur Unterlassung und zum Schadensersatz verpflichtet. Zudem macht er sich strafbar“. Im schlimmsten Fall klagt die STV auf Auskunftspflicht und die Zahlung von Nachbaugebühren vor Gericht.
Insgesamt hat der juristische Hickhack um die Nachbauregelung seit ihrer Einführung einen faden Beigeschmack hinterlassen. Bekanntlich ist auch das vom Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter (BDP) und dem Deutschen Bauernverband gemeinsam getragene Kooperationsabkommen im Jahr 2008 aufgekündigt worden. Seitdem ist der Saatgutwechsel noch weiter zurückgegangen.
Tatsache ist, dass es eigentlich nicht im Interesse der Züchter sein kann, die Landwirte, die schließlich ihre Kunden sind, auf breiter Front mit Prozessen zu überziehen. Auf der anderen Seite müssten auch die Landwirte an einer vernünftigen Nachbauregelung interessiert sein, da ansonsten den noch weitgehend mittelständisch organisierten Pflanzenzüchtern in Deutschland das Aus droht. Abhängig von wenigen Großkonzernen, die vielleicht noch stärker im gen- oder biotechnologischen Bereich forschen und entwickeln oder nur noch Hybridsorten anbieten, will schließlich auch keiner sein.
Vor diesem Hintergrund sollten Züchter und Landwirtschaft grundsätzlich neu über das Thema Nachbaugebühr nachdenken. Eine GEMA für die Pflanzenzüchter will gewiss niemand. Einfachere, kostengünstigere und weniger bürokratischere Regelungen müssten doch – den guten Willen aller Beteiligten vorausgesetzt – zu finden sein.
Schließlich wird man die Ursachen für den geringen Absatz von zertifiziertem Saatgut analysieren müssen. Das Verhältnis der Preise von Konsumware und dem Saatgut steht in einem so ungünstigen Verhältnis, dass die Praxis sich schon allein aus Kostengründen für den Nachbau entscheidet. Dabei ist noch nicht einmal die Höhe der Züchterlizenz von herausragender Bedeutung für den Saatgutpreis. Vielfach kann aus Sicht der Praxis die Qualität des zertifizierten Saatgutes nicht überzeugen, sei es die Keimfähigkeit, der Fremdbesatz oder auch die Beizqualität. Hier gibt es aus Sicht der Praxis für die Saatgutwirtschaft noch durchaus Verbesserungspotenzial. Qualität hat ihren Preis, das wissen auch die Bauern. Schließlich fordern sie diesen auch für ihre Erzeugnisse.
Insofern sollte die Saatgutwirtschaft ihr Geld und Engagement nicht in die Erfassung der Nachbaugebühr investieren, sondern den Fokus auf den Markt für zertifiziertes Saatgut richten. Ziel muss es sein, zertifiziertes Saatgut zu attraktiven Konditionen anbieten zu können. Wenn sich der Einsatz von Z-Saatgut rechnet, muss über Nachbaugebühren nicht mehr nachgedacht und vor Gericht verhandelt werden.