15 - Niedersachsen: Verbandsklagerecht für Tierschützer

Nun erhalten auch Tierschutzorganisationen in Niedersachsen die Möglichkeit des Verbandsklagerechts. Der Landtag in Hannover verabschiedete am Mittwoch vergangener Woche das Gesetz über Mitwirkungs- und Klagerechte von Tierschutzorganisationen mit den Stimmen von SPD und Grünen. CDU und FDP lehnten das Gesetz ab. Diesem zufolge wird den anerkannten Tierschutzverbänden das Recht eingeräumt, gegen Missstände bei Tierversuchen, Tierheimen und -handlungen sowie Nutztierhaltungen gerichtlich vorzugehen. Vor der Erteilung bau- und immissionsschutzrechtlicher Genehmigungen für Stallanlagen dürfen die Organisationen zudem Einsicht in die tierschutzrelevanten Sachverständigengutachten nehmen und eine Stellungnahme abgeben. Allerdings gelten diese Möglichkeiten nicht für Ställe bis zu 450 m³ Bruttorauminhalt. Dadurch solle die Verhältnismäßigkeit zwischen den durch das Gesetz eingeräumten Rechten in tierschutzrelevanten Verfahren und dem damit etwaig einhergehenden Verwaltungsaufwand gewahrt werden, heißt es zur Begründung. Voraussetzung für die Anerkennung einer Tierschutzorganisation durch das Landwirtschaftsministerium ist unter anderem, dass diese ihren Sitz in Niedersachsen hat und bereits mindestens fünf Jahre lang tätig ist. Dabei können auch Landesverbände von bundesweit agierenden Tierschutzorganisationen anerkannt werden. Landwirtschaftsminister Christian Meyer sprach von „einem Meilenstein“.