15,5 Mio. € für Dürreschäden

Foto: Franz Weyermann

Insgesamt sind 637 Anträge zum teilweisen Schadensausgleich von Dürreschäden in der Landwirtschaft bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen eingegangen. Davon kamen rund 245 Anträge aus dem Rheinland in Höhe von 7,2 Mio. €. Das Antragsvolumen aller prüffähigen Aufträge beträgt rund 15,5 Mio. €. Dies entspricht einer durchschnittlichen Antragshöhe von rund 24 300 € pro Antrag. Die im Rahmen der geschlossenen Bund-Länder-Vereinbarung für Nordrhein-Westfalen vorgesehenen Bundes- und Landesmittel in Höhe von bis zu 17,8 Mio. reichen demnach aus, teilte das NRW-Landwirtschaftsministerium am Dienstag mit. Im Vorfeld der offiziellen Antragstellung hatten rund 700 Betriebe bei der Landwirtschaftskammer NRW ihr Interesse bekundet und sich registriert. Die Frist für die Abgabe der Anträge zum Ausgleich von Dürreschäden endete am 20. Dezember 2018. Ob die Schäden tatsächlich existenzgefährdend sind, wird in jedem Einzelfall geprüft. Damit Hilfen gewährt werden können, müssen unter anderem Schäden in Höhe von mehr als 30 % der durchschnittlichen Jahreserzeugung aus der Bodenproduktion (also dem Acker- und Futterbau) nachgewiesen werden. Schäden in den Betrieben können dann zu maximal 50 % ausgeglichen werden. Auch für Futterzukäufe konnte eine Hilfe von 50 % beantragt werden. „Die Dürrebeihilfe in dieser Höhe kann sicher nicht alle Schäden ausgleichen, damit leisten wir jedoch für die hart betroffenen Betriebe einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Existenz. Nach Prüfung der Anträge können erste Zahlungen voraussichtlich bereits im ersten Quartal 2019 erfolgen“, sagte Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser. Die Dürrehilfe wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss ausgezahlt. Weitere Infos unter www.land.nrw.de.