Die Europäische Kommission hat jetzt ihr Maßnahmenpaket gegen unlautere Handelspraktiken in der Lebensmittelversorgungskette präsentiert. In den wesentlichen Punkten folgt der Entwurf dem bereits vor einigen Wochen bekannt gewordenen Papier. Angehoben wurde den Angaben der EU-Kommission zufolge aber die maximale Jahresbilanzsumme für die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die unter die neuen Regelungen fallen sollen. Sie liegt nun bei 50 Mio. €.
Kommissionsvizepräsident Jyrki Katainen verwies auf die ungleichen Verhandlungspositionen in der Lebensmittelkette. Unfaire Handelspraktiken gefährdeten das wirtschaftliche Überleben einiger Akteure. Der Vorschlag ziele darauf ab, faire Bedingungen für alle zu schaffen und so die Effizienz der gesamten Kette zu verbessern. Laut EU-Agrarkommissar Phil Hogan gehe es darum, die Position der Erzeuger und der KMU zu stärken und gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Hogan zufolge habe der Landwirtschaftsausschuss des Europaparlaments den Vorschlag einstimmig begrüßt; insgesamt 20 Mitgliedstaaten hätten bereits unilaterale Maßnahmen zur Bewältigung des Problems getroffen.
In der Agrar- und Ernährungswirtschaft wurden die Vorschläge im Kern positiv bewertet. Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, sprach von einem „wichtigen ersten Schritt gegen unfaire Praktiken im Lebensmittelhandel“, der erstmals „Mindestregeln gegen den Missbrauch von Einkaufsmacht durch den Lebensmitteleinzelhandel (LEH)“ setze. Die Regeln müssten für die gesamte Lebensmittelbranche gelten und „wirksam von den Kartellbehörden durchgesetzt werden“. Allerdings sei der Regelungsvorschlag „nicht weitreichend genug“. Die kartellrechtlichen Möglichkeiten zur Bündelung auf Erzeugerebene müssten erweitert werden, um „die landwirtschaftlichen Erzeuger in der Lebensmittelkette zu stärken und eine höhere Markttransparenz über die Verteilung der Wertschöpfungsanteile in der Lebensmittelkette“ zu erreichen. Grundsätzlich stehe die gesamte Lebensmittelwirtschaft unter dem „erheblichen Druck der hochkonzentrierten Handelsketten“, der in die vorgelagerten Stufen durchgereicht werde und letztlich zu Lasten der Erzeuger gehe.
Grenzüberschreitend vorgehen
COPA/COGECA-Generalsekretär Pekka Pesonen betonte, ein europäischer Gesetzesrahmen sei wichtig, um die Wettbewerbsgleichheit sicherzustellen und grenzüberschreitende, unlautere Handelspraktiken zu bekämpfen. Nach Angaben der europäischen Bauernvertreter kommen bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen durchschnittlich nur 21 % des Wertes den Bauern zugute, während 28 % an die Verarbeiter und 51 % an den LEH gehen. Die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) reagierte indes zurückhaltend. Der stellvertretende BVE-Hauptgeschäftsführer Peter Feller bezeichnete es als „gut und richtig, gegen unfaire Handelspraktiken vorzugehen“. Es bedürfe aber einer sorgfältigen Prüfung und Abwägung, ob und inwieweit der Vorschlag der EU-Kommission geeignet sei, einen „zielführenden und praxistauglichen Beitrag“ zu leisten.
Handel warnt
Der Handelsverband Deutschland (HDE) warnte indes vor den Regulierungsplänen. Diese seien „überflüssig und schädlich“ und könnten am Ende die Preise im LEH nach oben treiben. HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth hob hervor, dass unfaire Handelspraktiken bereits heute verboten seien und in Deutschland „entsprechendes Fehlverhalten sehr effektiv sanktioniert“ werde. Nach Ansicht des HDE-Hauptgeschäftsführers verfehlt der Entwurf sein Ziel. Einzelne Klauselverbote zwischen Vertragspartnern würden der Landwirtschaft nicht aus ihrer „grundlegenden Strukturkrise“ helfen. Die ganze Diskussion gehe fehl; nur weil ein Handelsunternehmen groß sei, verfüge es nicht automatisch über eine einseitige Marktmacht und verhalte sich „erst recht nicht per se unfair“. AgE/ds