17 000 Anträge eingegangen

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Die neuen Agrarumweltmaßnahmen des NRW-Landwirtschaftsministeriums für den Zeitraum ab 2023 treffen bei den Landwirtinnen und Landwirten im Land auf großes Interesse – 17 000 Anträge sind eingegangen. Das zeigt laut Angaben des Ministeriums, wie groß die Bereitschaft vor Ort ist, einen Beitrag zum Schutz von Umwelt und Natur zu leisten. Im Zuge der aktuellen Entwicklungen, zum Beispiel der voraussichtlichen zeitweiligen Aussetzung der Stilllegungsverpflichtung, habe sich herausgestellt, dass eine Überprüfung der Anträge notwendig sei. Auch lägen zwischenzeitlich Informationen zu einzelnen Maßnahmen vor, die für die Landwirtinnen und Landwirte hilfreich sind. Das Ministerium bitte daher die Landwirtinnen und Landwirte, ihre bereits eingereichten Anträge selbst zu prüfen und an die tatsächlich vorgesehene Umsetzung ab Januar 2023 anzupassen. Die EU-Zahlstelle werde alle Antragsteller in Kürze hierzu anschreiben und genau über den Verfahrensweg informieren. Gemeinsam mit den Landwirtschaftsverbänden stünden die Kreisstellen der Landwirtschaftskammer den Landwirtinnen und Landwirten dabei beratend zur Seite. Durch die Überprüfung und mögliche Anpassung der Anträge soll dafür gesorgt werden, dass möglichst viele Anträge bewilligt werden können.

Laut Ministerium konnten für folgende Agrarumweltmaßnahmen in diesem Jahr erstmalig Förderanträge für die neue EU-Förderperiode gestellt werden: Vielfältige Kulturen mit großkörnigen Leguminosen, Bewirtschaftung kleiner Ackerschläge, Anlage von Uferrandstreifen, Anlage von Erosionsschutzstreifen, Buntbrachen, Anbau mehrjähriger Wildpflanzenmischungen und Getreideanbau in weiter Reihe.