Im Vorfeld zur Debatte der EU-Kommission am Mittwoch wurde die Diskussion um ein vorläufiges, internes Papier zur Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2020 laut. Darin war zu lesen, dass eine Kappungsgrenze von 60 000 € bei den Direktzahlungen von der Europäischen Kommission geplant ist. Dass dies nicht so sei, meldete AGRA-EUROPE mit Verweis auf hochrangigen Kommissionsquellen. Eine absolute Kappung ist laut den Aussagen aus hochrangigen Kommissionskreisen nicht ausgeschlossen; konkrete aktuelle Zahlen wurden dazu jedoch nicht genannt. Dem vorläufigen Kommissionspapier zufolge soll es hinsichtlich der Kappungspläne allerdings möglich sein, die Arbeitskosten des Betriebs von einer potenziellen Obergrenze abzuziehen. Das hieße, dass vor allem landwirtschaftliche Betriebe mit einem hohen Anteil entlohnter Arbeitskräfte einen höheren Betrag aus Brüssel erhalten könnten.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) bekräftigte unterdessen seine strikte Ablehnung gegenüber einer Kappungsklausel für die Direktzahlungen. Obwohl die Lohnkosten für Mitarbeiter und die Lohnansätze für Betriebsinhaber in Hogans Kappungsmodell offenbar voll angerechnet werden könnten, unterstütze der Bauernverband diese Neuregelung nicht. „Wir lehnen eine Kappung der Direktzahlungen entschieden ab“, stellte DBV-Präsident Joachim Rukwied klar. Der Ansatz gefährde die Wettbewerbsfähigkeit vieler Familienbetriebe in ganz Europa, erklärte der Bauernverbandspräsident, der auch Präsident des EU-Ausschusses der Bauernverbände (COPA) ist. Im Fördersystem einer Flächenprämie sei ein Zuschlag für die ersten Hektare bis zur durchschnittlichen Betriebsgröße viel geeigneter, um die unterschiedlichen historisch und regional gewachsenen Strukturen der Betriebe zu berücksichtigen. „Dieser Vorschlag schafft einen Flickenteppich in ganz Europa und wäre der Anfang vom Ende der Gemeinsamen Agrarpolitik“, warnte Rukwied.
Eine Kappung der Direktzahlungen kommt auch für Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner und ihre Amtskollegen aus den Ländern nicht in Frage. Das hat die CDU-Politikerin im Anschluss an die Agrarministerkonferenz (AMK) in Münster am Freitag vergangene Woche betont. Kappung und Degression könnten „kein Mittel zur Einsparung“ im EU-Haushalt sein, sondern seien allenfalls als „optionaler Ansatz“ denkbar, der dann aber diskutiert werden müsse. Um die aktuellen Entwicklungen auf EU-Ebene zu besprechen, sei vor der Sommerpause noch eine Sonder-AMK zum Thema GAP angesetzt, teilte Klöckner mit. Dann solle die deutsche Position zwischen Bund und Ländern abgestimmt werden.
Schon in der vergangenen Woche deutete sich an, dass es in dem gegen Ende Mai erwarteten Vorschlag von EU-Agrarkommissar Phil Hogan zur GAP 2020 zumindest eine degressive Auszahlung der Direktzahlungen aus der Ersten Säule in Abhängigkeit von der bewirtschafteten Fläche geben wird. Wie im Herbst von der Kommission bereits bekannt gegeben worden war, ist es zudem angedacht, den Mitgliedstaaten mehr Freiheiten bei der Ausgestaltung etwa von Agrarumweltprogrammen zu geben. Das Greening in seiner jetzigen Form will die EU-Behörde abschaffen. Entsprechende Zielvorgaben sollen aber weiterhin in Brüssel festgelegt werden.
Derweil wurde der von den Mitgliedstaaten geforderte Beitrag an die EU im Rahmen des Kommissionsvorschlages zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) präzisiert. EU-Haushaltskommissar Günther Oettinger stellte am Mittwoch einen Haushaltsentwurf vor, in dem die Ausgaben für den Agrarbereich um 5 %, die Direktzahlungen um 4 % reduziert werden sollen. Damit müsse der Beitrag der Mitgliedstaaten nur auf 1,114 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) angehoben werden, so Oettinger. Da in den neuen Haushalt jetzt auch der Europäische Entwicklungsfonds integriert ist, sieht er darin einen gut geplanten Kompromiss, der auch die Nettozahler überzeugen könne. Der unterbreitete Vorschlag sei ehrgeizig und gerecht, betonte EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker. Wenn alle Wünsche und Vorschläge berücksichtigt worden wären, hätte man einen Beitrag von 2 % des BIP benötigt. AgE/ke