20 - Bundesrat für Zoonosen-Monitoring

Das Zoonosen-Monitoring wird in den Jahren 2018 bis 2020 fortgeführt. Der Bundesrat stimmte am vergangenen Freitag einer entsprechenden Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Erfassung, Auswertung und Veröffentlichung von Daten über das Auftreten von Zoonosen und Zoonoseerregern entlang der Lebensmittelkette (AVV Zoonosen Lebensmittelkette) zu. Die AVV Zoonosen Lebensmittelkette setzt die Brüsseler Vorgaben zur Überwachung von Zoonosen um und verpflichtet die Mitgliedstaaten, repräsentative und vergleichbare Daten zu erheben. In der nationalen Verwaltungsvorschrift wird die Vorgehensweise bei der Planung, Koordinierung und Durchführung der Untersuchungen zum Zoonosen-Monitoring in Deutschland und für das Berichtswesen geregelt. In Deutschland ist das Zoonosen-Monitoring Sache der Bundesländer und Bestandteil der amtlichen Lebensmittel- und Veterinärüberwachung. Das Monitoring erfolgt auf der Grundlage eines bundesweit gültigen Zoonosen-Stichprobenplans des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Der Ende 2016 vorgelegte Bericht zum Zoonosen-Monitoring 2015 hatte ein  Infektionsrisiko mit Salmonellen vor allem beim Verzehr von rohem Schweinefleisch bestätigt.