Der Bauernbund Brandenburg plant einen Musterprozess zur Tötung eines Wolfes in Notwehr. Wie Bauernbund-Geschäftsführer Reinhard Jung mitteilte, ist die Kanzlei Kubicki & Schöler in einem vom Bauernbund in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten zu dem Schluss gekommen, dass die Tötung eines Wolfes zur Verteidigung eines Nutztieres straffrei sein kann. Voraussetzung sei, dass das bedrohte Tier von besonderem materiellem oder ideellem Wert sei. Der Schutz für den Wolf habe einen sehr hohen Stellenwert. Daher sei eine Notwehr bei Nutztieren, die leicht zu ersetzen seien, nicht gerechtfertigt. Anderes gelte jedoch für Tiere von besonderem Wert. Gegenüber der Presse kündigte Jung an, dass der Bauernbund dem ersten Landwirt oder Jäger, der wegen der Tötung eines Wolfes in einer solchen Notwehrsituation angeklagt werde, die Prozesskosten bezahlen werde. Bauernbund-Wolfsbeauftragter Frank Michelchen erklärte, rechtliche Klarheit habe sich die Landwirtschaft eigentlich von der Wolfsverordnung der Landesregierung erhofft. Der Bauernbund sei aber auch bereit, sie in einem Musterprozess zu erstreiten. Dass es zu Abschüssen von Wölfen kommt, wurde vorige Woche in Niedersachsen bestätigt. Das Wolfsbüro in Hannover berichtete, dass ein Anfang März auf einem Feld im Landkreis Celle gefundener toter Wolf Untersuchungsergebnissen zufolge erschossen wurde.