Es ist davon auszugehen, dass die Düngeverordnung spätestens im Juni 2017 in Kraft gesetzt ist. Somit sind die neuen Regelungen zur Sperrfrist bereits nach der Getreideernte 2017 einzuhalten. Die Sperrfrist bezieht sich auf alle Düngemittel mit wesentlichem N-Gehalt. Für Ackerland gilt das Ausbringverbot ab nach der Ernte der Hauptfrucht bis 31. Januar. Für Grünland und mehrjähriges Feldfutter auf Ackerland bei Aussaat bis 15. Mai dürfen vom 1. November bis 31. Januar keine Düngemittel mit wesentlichem N-Gehalt ausgebracht werden. Für Festmist und Komposte gilt ein Ausbringverbot vom 15. Dezember bis 15. Januar.
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