21 - Was bringt die neue Düngeverordnung?

Nach langjähriger Diskussion wurde die neue Düngeverordnung am 31. März im Bundesrat verabschiedet und tritt in Kürze in Kraft. Einzelne Regelungen müssen durch sogenannte Vollzugshinweise der einzelnen Bundesländer noch konkretisiert werden, aber die grundsätzlichen Vorgaben sind festgelegt. Einen Überblick zu den wichtigsten Regelungen gibt Birgit Apel, Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.

Die Vorgaben zum Einsatz bodennaher Ausbringtechnik für flüssige Wirtschaftsdünger können einen erheblichen Kostenfaktor für die Betriebe darstellen. Foto: Holger Fechner

Es ist davon auszugehen, dass die Düngeverordnung spätestens im Juni 2017 in Kraft gesetzt ist. Somit sind die neuen Regelungen zur Sperrfrist bereits nach der Getreideernte 2017 einzuhalten. Die Sperrfrist bezieht sich auf alle Düngemittel mit wesentlichem N-Gehalt. Für Ackerland gilt das Ausbringverbot ab nach der Ernte der Hauptfrucht bis 31. Januar. Für Grünland und mehrjähriges Feldfutter auf Ackerland bei Aussaat bis 15. Mai dürfen vom 1. November bis 31. Januar keine Düngemittel mit wesentlichem N-Gehalt ausgebracht werden. Für Festmist und Komposte gilt ein Ausbringverbot vom 15. Dezember bis 15. Januar.

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