Die Geflügelpest in Gestalt der hochpathogenen Form H5N8 hat laut Zentralverband der Geflügelwirtschaft (ZDG) in Deutschland einen Schaden von über 40 Mio. € verursacht. Es gab 107 Nachweise des Virus in gehaltenem Geflügel, Hobbygeflügel und Tiere in Zoos inklusive. Davon trat ein Drittel der Fälle im November und Dezember, die anderen zwei Drittel der Ausbrüche und damit auch der größte Schaden traten aber bis in den April hinein auf. Damit hat sich H5N8 länger als erwartet festgesetzt. In Deutschland wurden über 1 Mio. Tiere als Folge von Virusnachweisen getötet, um die hochansteckende Krankheit einzudämmen. Zahlreiche verendete Wildvögel wurden Anfang November in den Küstenregionen und am Bodensee gefunden. Schon bald wurden die ersten Rufe nach einer bundesweiten Stallpflicht laut. Heute können wir sagen: Es war gut und richtig, dass die Länder ihre Entscheidungskompetenz nicht an den Bund gegeben haben. Der regionalisierte, risikoorientierte Ansatz, wie er unter anderem in NRW verfolgt wurde, hat sich bewährt.
Es gab zum Teil heftige Debatten über die Stallpflicht, die nur eine von vielen Maßnahmen zur Verhinderung der Einschleppung von Geflügelpest-Viren ist, die aber nichts bringt, wenn man nicht zeitgleich seine Biosicherheitsmaßnahmen überprüft und anpasst. Und das gilt für Landwirte und Hobbygeflügelzüchter gleichermaßen. Das hat auch das Friedrich-Loeffler-Institut auf der Insel Riems – das Weltreferenzlabor für die Aviäre Influenza (AI) – immer wieder betont (siehe
S. 12). Während sich die einen also in Sicherheit wiegen, wenn große und kleine Geflügelbestände im Stall bleiben müssen, ärgern sich die anderen, dass der Geflügel haltende Nachbar die Bevölkerung zum Tag des offenen Hofes einlädt. Wo man doch wissen sollte, dass viruslastiger Vogeldreck unter einem Schuh schon ausreicht, um einen Geflügelbestand zu töten.
Es gab großes Unverständnis, dass es in unserem föderalen Staat so unterschiedliche Ansätze gab, die Stallpflicht anzuordnen. Dabei ist es gerade bei Tierseuchen so wichtig, dass Entscheidungen mit Maß getroffen werden, mit dem Wissen über die Gegebenheiten vor Ort und mit der Erfahrung, dass Prävention selten durch eine Maßnahme allein zu erreichen ist. Letztendlich müssen in jedem Bundesland Menschen den Kopf dafür hinhalten, dass sie Entscheidungen in puncto Tierseuchenbekämpfung mit Sinn und Verstand treffen. An diesen Stellen sitzen Menschen mit Erfahrung, die in der Lage sind, Risiken abzuschätzen und Maßnahmen angemessen zu veranlassen, zum Schutze aller!
Erfahrungen mit der Geflügelpest konnten in den letzten
15 Jahren gesammelt werden, das ist der einzige Vorteil, wenn die Abstände zwischen den Seuchenzügen kürzer werden. Eine wichtige Erkenntnis aus diesen Erfahrungen im Umgang mit der Geflügelpest: Das Virus der Influenza ändert sich häufig und wir dürfen nicht meinen, dass wir unsere Reaktionen auf bestätigte Fälle einfach so abspulen dürfen, nur weil uns die hochpathogene Geflügelpest schon mehrfach in diesem Jahrhundert getroffen hat. Deshalb haben wir es mal mit H5N1, dann mit H5N8 und dann wieder mit einem anderen Subtyp zu tun. Und deshalb kann aus einem wenig krank machenden LPAI-Virus schnell ein stark krank machendes (HPAI) Virus werden. Das Virus kann sich auch so ändern, dass es für den Menschen ansteckend wird, was dieses Mal zum Glück nicht der Fall war.
Gut ist es auch, wenn anerkannt wird, dass sich Geflügelhalter in den letzten Jahren breiter aufgestellt haben, was die Freilandhaltung angeht, zum Beispiel durch den Trend zum mobilen Hühnerwagen. Das birgt natürlich auch andere Risiken. Aber wenn man darüber offen spricht, kann denen sinnvoll begegnet werden. Leben und leben lassen sollte deshalb das Motto lauten. Nicht zu vergessen: Es gibt bei uns zum Glück keine Gänse, die zur Herstellung von Leberpastete gestopft werden. Aber auch ein kleines Kulturgut, das es zu schützen gilt, ist die Tradition der Gänseeier-Produktion, die es nur in wenigen Regionen, wie zum Beispiel am Niederrhein, gibt. Dieser Ganzjahres-Freilandhaltung muss man Rechnung tragen, will man sie erhalten. Im Sinne einer nachhaltigen Nutztierhaltung müssen wir also allen Geflügelhaltern die Chance geben, durch Zeiten der Geflügelpest irgendwie durchzukommen. Da ist jeder in der Pflicht, die Risiken zu senken, aber jeder hat auch das Recht, Schutz zu erfahren.