23 - Abgabeverbot von hochträchtigen Tieren

Der Bundesrat hat dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Änderung futtermittelrechtlicher und tierschutzrechtlicher Vorschriften zugestimmt. Damit folgte die Länderkammer in ihrer Sitzung am Freitag vergangener Woche nicht der Empfehlung ihres Agrarausschusses, der sich dafür ausgesprochen hatte, zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss anzurufen. Wesentliche Inhalte des Gesetzes sind ein Abgabeverbot von hochträchtigen Tieren zur Schlachtung, ein Verbot der Pelztierhaltung, das spätestens in fünf Jahren wirksam wird, sowie die Aufhebung des Verfütterungsverbots von tierischen Fetten an Wiederkäuer. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt begrüßte die Entscheidung des Bundesrats. Mit den Regelungen zur Pelztierhaltung und zu den hochträchtigen Tieren setze man „ein deutliches Signal für mehr Tierschutz“, erklärte der Minister.