23 - EEG-Novelle drückt Einkommen der Biogaserzeuger

Biogasanlagenbetreiber müssen beim Ersatz von Mais durch andere Sub­strate nach den Vorgaben des novellierten Erneuerbaren-Energie-Gesetzes (EEG) mit Einkommenseinbußen rechnen. Darauf hat Peter Schünemann-Plag von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen in einem Beitrag für das Deutsche Maiskomitee (DMK) hingewiesen. Demnach müssen die Biogaserzeuger den Input von Mais in Neu- und Bestandsanlagen in den kommenden Jahren auf zunächst 50 % mit sinkender Tendenz zurückfahren und den Substrateinsatz entsprechend anpassen. Mais liefere bei allen wirtschaftlichen Bewertungskriterien ein ausgewogenes Ergebnis, betonte der Fachmann. Entscheidend für die Wirtschaftlichkeit einer Anlage sei einerseits die Strommenge, die aus dem Input gewonnen werde. Andererseits seien die Kosten für die Substrate zu berücksichtigen, die bei einer Standardbiogasanlage für die Nutzung von nachwachsenden Rohstoffen und Wirtschaftsdüngern meist 40 % bis 50 % der Gesamtkosten ausmachten. Für den Kostenvergleich verschiedener Inputstoffe seien der Preis frei Eintrag, die Verfahrenskostenunterschiede in der Anlage und die Kosten der Gärrestausbringung he­ranzuziehen, erläuterte Schünemann-Plag. Mit Blick auf die Kosten je Kubikmeter Methan sei Geflügelfestmist allen anderen Inputstoffen überlegen, gefolgt von Rindergülle und Maissilage (CCM).