Wie viele Stalleinbrüche gab es in den vergangenen drei Jahren, die den Tatbestand des Hausfriedensbruchs erfüllt haben? Dazu hat die Bundesregierung keine Informationen. Das gleiche gilt auch für Sachbeschädigungen oder Diebstähle im Zusammenhang mit Stalleinbrüchen. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion zum Thema „Stalleinbrüche in Deutschland“ hervor. Darin verweist die Regierung darauf, dass sie laut Koalitionsvereinbarung beabsichtige, Einbrüche in Tierställe als Straftatbestand effektiv ahnden zu wollen. Vor diesem Hintergrund prüfe man „etwaigen Handlungsbedarf“. Bei der FDP sorgte die Antwort für Enttäuschung. Agrarsprecher Dr. Gero Hocker nannte es bedenklich, wenn der Bundesregierung keine Zahlen vorlägen, Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner jedoch zugleich einen eigenen Sonderstraftatbestand fordere. „Zuerst muss das Problem analysiert und dann angegangen werden“, empfiehlt Hocker. Schnellschüsse seien nicht hilfreich. Der FDP-Politiker ist zudem skeptisch, ob höhere Strafen militante Tierrechtler wirklich abschrecken würden. Für Hocker ist daher der Vorschlag seiner Fraktion zielführender, denjenigen Vereinen die Gemeinnützigkeit zu entziehen, „deren Vertreter Straftaten begehen, dazu aufrufen oder diese dauerhaft verteidigen“.