23 - Nachbauerklärung ist bis Ende Juni einzureichen

Am 30. Juni 2016 endet die Rückmeldefrist für die Nachbauerklärung Herbst 2016/Frühjahr 2017. Darauf hat die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) aufmerksam gemacht und dazu aufgerufen, die Nachbauerklärungen fristgerecht per Post oder online unter www.stv-bonn.de einzureichen. Nach Angaben der STV dürften Landwirte im eigenen Betrieb erzeugtes Erntegut bestimmter Arten nur dann zu Saatzwecken im eigenen Betrieb erneut einsetzen, wenn sie die Nachbaubedingungen erfüllen. Dazu gehörten die rechtzeitige Zahlung der Nachbaugebühren und die Auskunftserteilung nach ordnungsgemäßer Aufforderung. Die Zahlungspflicht bestehe unabhängig davon, ob zuvor ein Auskunftsersuchen der STV beantwortet oder von dieser eine Zahlungsaufforderung verschickt worden sei. Sollte die Frist verpasst werden, habe dies finanzielle und rechtliche Folgen. Die STV wies da­rauf hin, dass die Pflanzenzüchter in Deutschland einen enormen Aufwand betrieben, um moderne und innovative Sorten zu entwickeln, mit denen die Landwirtschaft wettbewerbsfähig bleibe. Die gerechte Entlohnung und ein fairer Saatgutmarkt seien die Voraussetzungen dafür, dass Landwirte auch in Zukunft von leistungsstarken Sorten profitieren.