23 - Was tun für die Stoffstrombilanz?

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Aufgrund regional zu hoher Nitratgehalte in Gewässern wurde Deutschland von der EU-Kommission wegen unzureichender Umsetzung der Nitratrichtlinie verklagt. Dies hat die Novellierung des Düngerechts zur Folge. Hierzu gehört auch die seit 1. Januar 2018 gültige Verordnung über den Umgang mit Nährstoffen im Betrieb und betriebliche Stoffstrombilanzen. Was es mit der Verordnung auf sich hat, erklärt Birgit Apel, Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.

Die Verordnung soll den nachhaltigen und ressourceneffizienten Umgang mit Nährstoffen im landwirtschaftlichen Betrieb sicherstellen, damit Nährstoffverluste in die Umwelt weitestgehend vermieden werden. Sie gibt die Ermittlung und Dokumentation der dem Betrieb zugeführten oder vom Betrieb abgegebenen Stickstoff- und Phosphatmengen sowie die Erstellung einer betrieblichen Stoffstrombilanz (StoffBilV) für Stickstoff und Phosphat einschließlich der Bewertung des Stickstoffsaldos vor. Zu berücksichtigen sind dabei alle Düngemittel, Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate, Pflanzenhilfsmittel und auch Futtermittel, landwirtschaftliche Nutztiere, die dem Betrieb zugeführt werden, sowie die N-Bindung durch Leguminosen. Auch Saatgut stellt eine Zufuhr von Nährstoffen in den Betrieb dar. Allerdings ist gemäß Verordnung nur das Saatgut für Getreide, Mais, Kartoffeln und Körnerleguminosen zu berücksichtigen.

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