Die Bundestierärztekammer (BTK) hat sich klar gegen eine Lokalanästhesie bei der Ferkelkastration durch die Tierhalter ausgesprochen. Diese, als „vierter Weg“ bezeichnete Alternative für die ab dem 1. Januar 2019 verbotene betäubungslose Ferkelkastration, war in der „Herriedener Erklärung“ gemeinsam von Erzeugern, Schlachtbetrieben und Organisationen der Schweinebranche gefordert und kürzlich von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt als praktikable Lösung für kleine und mittlere Betriebe befürwortet worden. „Anästhesie gehört nicht in Laienhand“, betonte hingegen die Bundestierärztekammer am Dienstag vergangener Woche in Berlin. Sie vertritt die Auffassung, dass mit der Ebermast, der Immunokastration durch Impfung sowie der Kastration unter Allgemeinanästhesie genügend Alternativen zur Verfügung stünden. BTK-Präsident Dr. Uwe Tiedemann hob hervor, dass es sich bei jeder Anästhesie, auch bei der lokalen Betäubung, um eine anspruchsvolle und risikobehaftete tierärztliche Tätigkeit handle. Das fehlerhafte Verabreichen eines Lokalanästhetikums könne verheerende Folgen bis hin zum Tod des Tieres haben.