25/2016 - Vorsorgen ist besser.....

Die tiefgreifende Krise auf fast allen Agrarmärkten droht viele landwirtschaftliche Betriebe in den Ruin zu treiben. In Zeiten extrem schwankender Preise bleibt deshalb Risikovorsorge das Gebot der Stunde. Der Staat könnte dabei helfen.

Eine Risikoausgleichsrücklage wäre eine adäquate Antwort des Staates auf den Rückzug aus der Markt- und Preisver- antwortung. Stefan Sallen

Manchmal hilft ja ein Blick in die Bibel – nicht nur in Glaubensfragen, sondern auch bei agrarpolitischen Problemlösungen. So wünscht man sich bei den Politikern in Brüssel, Berlin oder anderswo die Weitsicht eines Josefs, den – wie das Alte Testament erzählt – seine Brüder nach Ägypten verkauften. Dort riet er als „Landwirtschaftsminister“ bekanntlich dem Pharao, in den sieben „fetten“ Jahren, Vorräte anzulegen, um in den folgenden Notzeiten den Hunger der Menschen stillen zu können. Das Prinzip ist also so einfach, wie seit mehr als 3 000 Jahren bewährt. Man muss kein Traumdeuter oder Hellseher sein, um die richtigen Schlüsse daraus zu ziehen. „Spare in der Zeit, dann hast du in der Not“ bringt es ein häufig zitiertes deutsches Sprichwort auf den Punkt.

Was „fette“ und „dürre“ Jahre sind, haben die Landwirte in den vergangenen Jahren in aller Deutlichkeit zu spüren bekommen: „Himmelhoch jauchzend“, wie noch vor zwei Jahren, bis zum augenblicklichen „zu Tode betrübt“. Das Auf und Ab trifft die gesamte Branche – ob Milch, Fleisch, Getreide oder Gemüse. Hoffentlich dauert es bis zum nächsten Hoch nicht biblische sieben Jahre.

Während in Zeiten hoher Preise der freie Markt als das „Maß aller Dinge“ galt, rufen jetzt nicht wenige Landwirte wieder nach stärkeren staatlichen Marktregulierungen. Doch die Wahrscheinlichkeit, dass die europäische Agrarpolitik den Kurs des Abbaus aller markt- und preisstützenden Instrumente wieder verlässt, ist äußerst gering. Gute Unternehmer und ihre Marktpartner sind deshalb gut beraten, sich auf weiterhin stark schwankende Märkte einzustellen. Vertragliche Vereinbarungen, Versicherungen, aber auch Waren-Terminbörsen sind nur einige Möglichkeiten für jeden einzelnen Betrieb, selbst für eine gewisse Sicherheit zu sorgen. Darüber hinaus sollte man bei Investitionsvorhaben mit noch spitzerem Bleistift rechnen. Gewiss, irgendwann muss Technik ersetzt werden und auch in die betriebliche Entwicklung will und muss investiert werden. Das geht in guten Zeiten natürlich besser. Aber die weit verbreitete Mentalität, bei gut gefüllten Konten einmal so richtig „in die Vollen zu gehen“, um „dem Staat kein Steuergeld zu schenken“, kann in schwierigen Zeiten zu einer großen Bürde werden. Vorsorgen ist besser als Heilen.

Vor diesem Hintergrund sollte auch der Staat nicht aus seiner Verantwortung für landwirtschaftliche Betriebe entlassen werden. Auch anderen Branchen wird bekanntlich in Krisenzeiten mit zum Teil schwindelerregenden Summen unter die Arme gegriffen. Ein steuerlicher Anreiz, Risikovorsorge zu betreiben, wäre ein wichtiger Beitrag zur Stabilisierung der landwirtschaftlichen Betriebe. Insofern ist der vom Land Brandenburg initiierte Beschluss des Deutschen Bundesrates, eine steuerlich begünstigte Risikoausgleichsrücklage einzuführen, ein Signal in die richtige Richtung (siehe Meldung S. 4).

Vom Berufsstand wird eine solche Risikoausgleichsrücklage bekanntlich seit langem gefordert und sie wäre auch gegen den sich weiterhin zierenden Finanzminister gut zu begründen. Denn Landwirte müssten nicht nur abrupte Schwankungen der Konjunktur und der Marktpreise verkraften, sie tragen auch durch ihre Abhängigkeit von der Witterung sowie ihrer Arbeit mit Tieren und Pflanzen ein deutlich höheres Risiko als andere Unternehmensbereiche. Eine Ausgleichsrücklage wäre eine adäquate Antwort des Staates auf den Rückzug aus der Markt- und Preisverantwortung. Denn Tatsache ist auch, dass Ertragsschwankungen und Liquiditätskrisen steuerlich mittlerweile zu fragwürdigen Ergebnissen führen. Die in guten Jahren zu hohen Steuerlasten können in schlechten Jahren kaum ausgeglichen werden.

Man sollte deshalb die Entscheidungsträger in Berlin von den Vorteilen einer Risikoausgleichsrücklage überzeugen: Sie fördert das unternehmerische und eigenverantwortliche Tun der Landwirte, die so beispielsweise Rücklagen zur Schuldentilgung in Anspruch nehmen oder sich unbelastet für eine Investitionsmaßnahme entscheiden können. Es ist ja auch nicht so, dass die Risikoausgleichsrücklage ein völlig neuartiges Instrument beziehungsweise eine Insellösung für Landwirte ist. Man kennt dieses Instrument, zum Beispiel sowohl in der Forst- als auch in der Versicherungswirtschaft. Deshalb sollten in Anlehnung an diese Regelungen auch landwirtschaftliche Betriebe zum Ausgleich risikotypischer Ertragsschwankungen Rücklagen bilden können, um dadurch in guten Jahren Kapital zur Risikovorsorge anzusparen. Schließlich hat das auch schon im alten Ägypten geklappt.