25 - Keine Maut für Landwirte!

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RLV-Präsident Bernhard Conzen und WLV-Präsident Johannes Röring haben gemeinsam NRW-Verkehrsminister Hendrik Wüst um Unterstützung bei der Verhinderung der drohenden Mautpflicht für land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen (lof-Zugmaschinen) gebeten. Ausgangspunkt ist die bereits im vergangenen Jahr durch eine Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes (BFStrMG) ab dem 1. Juli 2018 in Kraft tretende Mautpflicht für sämtliche Bundesstraßen, die auch von Landwirten mit ihren Schleppern genutzt werden. Nach Absicht des Gesetzgebers sollten dabei die Transporte der landwirtschaftlichen Betriebe unter anderem mit klassischen lof-Zugmaschinen (wie etwa Ackerschlepper, Geräteträger) jedoch für eigene Zwecke weiterhin umfänglich von der Maut befreit sein. Zusätzlich wurde ein Befreiungstatbestand für den geschäftsmäßigen (entgeltlichen) Güterverkehr im landwirtschaftlichen Bereich bis zu einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h eingeführt. Aufgrund mehrerer aktueller Gerichtsentscheidungen hat jedoch das für die Maut zuständige Bundesamt für Güterverkehr (BAG) Ende April seine Rechtsauffassung zur Frage der Maut in der Landwirtschaft geändert und will künftig die 40-km/h-Grenze als einzigen Befreiungstatbestand anwenden. Dies hat zur Folge, dass ab dem 1. Juli 2018 sämtliche Transporte von landwirtschaftlichen Betrieben für eigene Zwecke oder im Rahmen der Nachbarschaftshilfe mautpflichtig werden, sofern die Fahrzeuge über eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h verfügen.

RLV und WLV haben gegenüber Minister Wüst nunmehr für eine Klarstellung des Bundesfernstraßenmautgesetzes im Rahmen einer Bundesratsinitiative geworben. Zum einen wird gefordert, die bisherigen aus dem Güterkraftrecht herangezogenen Ausnahmetatbestände explizit in das Mautrecht aufzunehmen. Durch die Klarstellung würde einer nachteiligen Auslegung des Mautrechts zu Lasten der Landwirtschaft ein Riegel vorgeschoben. Zum anderen soll sich Minister Wüst beim zuständigen Bundesverkehrsministerium kurzfristig dafür einsetzen, dass bis zu einer gesetzlichen Klarstellung zur Mautbefreiung im landwirtschaftlichen Bereich auf eine Mauterhebung ab dem 1. Juli 2018 verzichtet wird. „Wir werden alles versuchen, um die Maut für Landwirte ab dem 1. Juli 2018 zu verhindern“, so RLV-Präsident Bernhard Conzen.

Die Regelungen, die ab 1. Juli greifen, und was auf die Landwirte zukommen könnte, haben wir auf Seite 41 in der Rubrik Hof und Feld zusammengestellt.