Der Tonfall im Streit um den geplanten Netzausbau in Deutschland wird schärfer. Das Bundesverwaltungsgericht wies am Donnerstag vergangener Woche die Klagen mehrerer Landwirte gegen die Planfeststellungsbeschlüsse für eine 380 kV-Freileitung zwischen Wehrendorf im Landkreis Osnabrück und St. Hülfe in Diepholz sowie für zwei nordrhein-westfälische Abschnitte der Leitung auf dem Gebiet der Gemeinde Stemwede im Kreis Minden-Lübbecke zurück. Die Kläger sind Eigentümer von Hofstellen und landwirtschaftlichen Nutzflächen oder von Wohngrundstücken im Außenbereich, die für die Leitung als Maststandorte in Anspruch genommen oder von der Leitung überspannt werden sollen. Der für Energiefragen zuständige niedersächsische Umweltminister Stefan Wenzel widersprach derweil in einer Antwort auf eine kleine Anfrage der FDP-Landtagsfraktion der Ansicht des Landvolkes Niedersachsens, dass beim Leitungsbau kein naturschutzfachlicher Ausgleichsbedarf bestehe. Der Grünen-Politiker steht aber einer Weiterentwicklung des Entschädigungssystems offen gegenüber. Das Landvolk selbst sieht durch die Erdverkabelung die dauerhaften Lasten der Landwirtschaft aufgebürdet.