Hat ein Dickschiff einmal Fahrt aufgenommen, ist es schwer vom Kurs abzubringen. Die Nitratdiskussion ist so ein Dickschiff. So ändert die neue Düngeverordnung ebenso wenig wie der Hinweis, dass sich das Urteil des Europäischen Gerichtshofes auf die Sachlage von 2014 bezieht, etwas an dem Vor-Urteil gegenüber den Bauern.
Dem politischen Urteil in Sachen Nitrat und der Vermeidung von Einträgen aus der Landwirtschaft in das Wasser folgte vergangene Woche das juristische Urteil gegen Deutschland. Das fällt deutlich aus: Die Bundesrepublik hat ihre Hausaufgaben nicht gemacht und keine ausreichenden Maßnahmen für den Schutz des Wassers vor Verunreinungen aus der Landwirtschaft ergriffen. Der Deckel ist damit aber längst nicht über dieser Akte geschlossen. Auch wenn die Richter des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) allein über die Situation und die damals geltenden Maßnahmen in Deutschland im Jahr 2014 geurteilt haben, halten das Bundesumweltministerium sowie Umwelt- und Naturschutzverbände an ihrem politischen Urteil fest, dass Deutschland auch heute nicht streng genug vorgehe. Dass seit vergangenem Jahr eine neue Düngeverordung gilt, interessiert dabei höchstens am Rande.
Denn die taugt in den Augen dieser Kreise sowieso wenig, um der Nitratbelastung Herr zu werden. Schützenhilfe haben sie gerade von wissenschaftlicher Seite bekommen. Der Kieler Prof. Dr. Friedhelm Taube aus Kiel hat im Auftrag des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) eine Studie erstellt, wonach die Düngeverordnung keine nennenswerte Reduzierung der Nitratbelastung des Grundwassers erwarten lässt (siehe LZ 25). Die Wasserversorger hauen damit zum wiederholten Male in eine Kerbe, die sie schon seit längerem bearbeiten. Die Landwirtschaft sei maßgeblich verantwortlich, dass die Kosten der Wasseraufbereitung explodieren könnten, war vor wenigen Wochen erst zu lesen. Der Kostenanstieg ergäbe sich den Wasserversorgern zufolge daraus, dass sie aufwendige Aufbereitungsanlagen bräuchten, um aus dem Grundwasser das Nitrat herauszuholen, das aus organischen und mineralischen Düngern dort hineingelangt ist. Was sie allerdings verschweigen: Nur ein Teil des Trinkwassers stammt aus Grundwasserbrunnen und dieses muss, weil es selten kristallklar aus diesen geschöpft werden kann, oft noch gefiltert und gereinigt werden.
Zur Wahrheit in der Nitratdebatte gehört außerdem ein seit langem bekannter Aspekt, den Experten wiederholt bestätigt haben. Das Messnetz, mit dem die Daten erhoben wurden, aufgrund derer das Vertragsverletzungsverfahren wegen mangelnder Vermeidung von Nitrateinträgen gegen Deutschland eingeleitet wurde, ist zwar richtlinienkonform, die Vergleichbarkeit der Daten zwischen den europäischen Staaten ist dennoch nicht gegeben. Denn Deutschland hatte seinerzeit, federführend war das Bundesumweltministerium, die Daten des sogenannten Belastungsmessnetzes nach Brüssel gemeldet. Das basiert auf Erhebungsstellen, die besonders mit Nitrat belastet sind, und ist nicht repräsentativ für das gesamte Bundesgebiet. So schaffte es Deutschland gemeinsam mit Malta in die Nitrat-Schmuddelecke Europas. Beide Sachverhalte dürfen nun nicht dazu dienen zu verharmlosen. Die Bevölkerung ist höchst sensibel, wenn es um Nitrat geht. Um eine gesundheitsgefährdende Zufuhr zu vermeiden, beinhaltet der gesetzliche Grenzwert von 50 mg/l bereits sehr groß bemessene Sicherheitszuschläge.
Die Landwirtschaft steuert einen guten Kurs, wenn sie weiterhin konstruktiv an der Lösung der Nitratfrage mitwirkt. Das sollte aber auch belohnt werden, indem das Bundesumweltministerium seine Hausaufgaben macht und die Datenbasis kritisch hinterfragt, mit der es selbst agiert und argumentiert und mit der es Brüssel füttert. In absehbarer Zeit wird man dort auf Deutschland schauen und beurteilen wollen, was die neue Düngeverordnung bringt. Das Bundesumweltministerium sollte sich da nicht als Dickschiff erweisen, das den einmal eingeschlagenen Kurs, Vor-Urteile gegen die Landwirtschaft zu verfestigen, unbeirrt weiterverfolgt. Vielmehr sollte es ideologiefrei sein Messnetz überprüfen und anpassen. Zweifel gibt es genug, ob das Ministerium damit auf dem richtigen Kurs ist?