27 - Mindestlohnempfehlung kritisiert

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Kritisch wertet der Gesamtverband der deutschen land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA) die vergangene Woche veröffentlichte Empfehlung der Mindestlohnkommission. Zwar habe man die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 9,19 € pro Stunde ab Januar 2019 erwartet, sagte GLFA-Geschäftsführer Burkhard Möller, der Vorschlag, bereits ab Januar 2020 die nächste Erhöhung auf 9,35 € vorzunehmen, sei jedoch „völlig überraschend“. Möller sieht darin „eine zusätzliche, nicht vorhersehbare Belastung“ für die Landwirtschaftsbetriebe. Damit nehme die Planungssicherheit für Investitionen in die Zukunft ab. „Wer weiß schon, was sich die Mindestlohnkommission beim nächsten Mal einfallen lässt“, so der Geschäftsführer. Bei der Festsetzung des Mindestlohns orientiert sich die Kommission an der Tarifentwicklung. In der Agrarbranche liegt die Mindestvergütung nach dem Ende 2017 geschlossenen Mindestentgelttarifvertrag Landwirtschaft und Gartenbau in diesem Jahr bei 9,10 € pro Stunde. Ab vier Monaten Be­triebszugehörigkeit erhöht sich die Bezahlung auf 9,25 €. Ab dem 1. Januar 2019 gilt der Betrag des gesetzlichen Mindestlohns.