28 - Agrardiesel- und Erdgasermäßigung

Für komprimiertes Erdgas (CNG), verflüssigtes Erdgas (LNG) und Flüssiggas (LPG) gelten die derzeitigen steuerlichen Vergünstigungen über 2018 hi­naus. Außerdem wird die ermäßigte Agrardieselbesteuerung verlängert. Der Bundesrat entschied am Freitag vergangener Woche, nicht den Vermittlungsausschuss für das vom Bundestag verabschiedete „Zweite Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes“ einzuberufen. Damit kann die derzeitige Steuerbegünstigung für als Kraftstoff verwendetes Erdgas bis Ende 2026 fortgeführt werden, wobei ab 2024 eine Abschmelzung vorgesehen ist. Die Begünstigung für Flüssiggas soll nur bis Ende 2022 fortgeführt und wie beim Erdgas sukzessive verringert werden. Im Bereich des Agrardiesels soll die festgelegte Steuerentlastung so lange gelten, bis die Freistellungsanzeige der EU-Kommission dazu ausläuft, was das Bundesfinanzministerium gesondert bekanntgeben müsste. Die Besteuerung von Diesel sowie die Rückvergütung von Agrardiesel werden in den einzelnen Mitgliedstaaten der EU unterschiedlich geregelt und müssen von der Brüsseler Kommission beihilferechtlich jeweils genehmigt werden. Die bisher notwendigen Notifizierungen bei der Kommission können mit der künftigen Regelung entfallen.