28 - Sozialwahl: Jäger wollen Ergebnis anfechten

Der Deutsche Jagdverband (DJV) und der Bayerische Jagdverband (BJV) wollen die Sozialwahl bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) anfechten. Die Verbände kündigten am Freitag vergangener Woche erneut eine entsprechende Klage vor dem Sozialgericht an. Begründet wird diese mit „zum Teil chaotischen Verhältnissen“ bei der Durchführung der Sozialwahl. Eine sehr große Zahl von Wahlberechtigten habe bis zuletzt keine Wahlunterlagen erhalten und sei dadurch von der Wahl ausgeschlossen worden. Die Jäger waren mit einer Freien Liste zur Sozialwahl angetreten. Spitzenkandidat Dr. Hans-Heinrich Jordan schaffte als einziger Kandidat den Sprung in die Vertreterversammlung der SVLFG. Dort trifft er unter anderem auf Heinrich Eickmeyer, der auch über eine Freie Liste den Einzug geschafft hat. Der Sprecher des Arbeitskreises zur Abschaffung der Hof­abgabeklausel hatte zuvor ebenfalls angekündigt, rechtlich gegen das Ergebnis der Sozialwahl vorgehen zu wollen. Zuständig ist das Sozialgericht in Kassel, dem Standort der SVLFG. Nächst höhere Instanz ist das Obersozialgericht in Darmstadt. Sollten die Klagen tatsächlich eingereicht werden, ist von einer mehrjährigen Dauer der Verfahren auszugehen.