Darauf hat das Bundeslandwirtschaftsministerium am Dienstag vergangener Woche nochmals aufmerksam gemacht. Die Vorschriften, die der Umsetzung der EG-Nitratrichtlinie dienten, würden bei den entsprechenden Cross-Compliance-Kontrollen überprüft. Die neue Düngeverordnung verlangt dem Ministerium zufolge, dass der Düngebedarf für die jeweilige Kultur sowie der Nährstoffgehalt der Düngemittel vor dem Aufbringen wesentlicher Nährstoffmengen ermittelt und aufgezeichnet werden. Bei der Bewirtschaftung der Flächen dürfe der ermittelte Düngebedarf nicht überschritten werden. Die Regelungen zu den Sperrzeiten, in denen Düngemittel nicht ausgebracht werden dürften, und zu den Mindestlagerkapazitäten seien überarbeitet worden. Auch für Gärreste, Festmist und Kompost sind laut Agrarressort Mindestlagerkapazitäten vorzuhalten. Eine ausführliche Übersicht über die bereits in diesem Jahr relevanten Änderungen hat das Ministerium auf seiner Homepage unter www.bmel.de/Duengung-Cross-Compliance bereitgestellt.