31 - Rechtsmittel gegen Neonikotinoidverbot

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Das letzte Wort beim Verbot der Neonikotinoide durch die EU-Kommission scheint noch nicht gesprochen. Die BayerAG kündigte an, gegen die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) Rechtsmittel einzulegen. Dieser hatte die Anwendungsbeschränkungen für die Insektizidwirkstoffe Clothianidin, Thiamethoxam und Imidacloprid im Mai als rechtskonform bestätigt. Dieses Urteil könnte laut Bayer „über den konkreten Fall hi­naus weitreichende Konsequenzen für die Rechtssicherheit in der Europäischen Union erteilter Wirkstoffzulassungen haben“. Mit dem Rechtsmittel wolle man sicherstellen, dass einige allgemeine Interpretationen des Gerichts zum Pflanzenschutzgesetz überprüft würden, die nach eigener Überzeugung einer rechtlichen Grundlage entbehrten, hieß es aus Monheim. Bayer betonte aber auch, dass es den europäischen Gesetzgebungsprozess respektiere und auch die jüngste Entscheidung der EU-Mitgliedstaaten akzeptiere, den Einsatz bestimmter Neonikotinoide in der Landwirtschaft stark einzuschränken. Allerdings hält der Konzern diese Beschränkungen für wissenschaftlich unbegründet. Als Konsequenz sei das Dossier zu Clothianidin im Rahmen des laufenden Wiederzulassungsverfahrens zurückgezogen worden.