Tatsächlich stammen nur wenige Prozent der resistenten Keime, die beim Menschen festgestellt werden, nachweislich aus der Landwirtschaft. Dennoch war es grundsätzlich gut und nötig, dass sich der Umgang mit Antibiotika in der Landwirtschaft geändert hat. Nun können und sollten wir alle aus den Entwicklungen in der Nutztierhaltung für den Bereich Humanmedizin lernen. Denn wir wissen mittlerweile, dass Resistenzeigenschaften nicht dort bleiben, wo sie entstehen. Sie sind im wahrsten Sinne des Wortes mobil und verbreiten sich so über die Arten hinweg. Daher ist es wichtig, dass die Menge der im Veterinärbereich verkauften Antibiotika innerhalb von vier Jahren in Deutschland halbiert worden ist. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) meldete aktuell detaillierte Zahlen dazu (siehe Artikel S. 8).
Der enorme Rückgang zeigt in erster Linie zweierlei:
1. Wenn es sein muss, kann man den Einsatz von Antibiotika reduzieren.
2. Die mit der 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) eingeführte, jährlich vorgeschriebene Maßregelung der „schlechtesten“ 25 % der Betriebe ist nicht sinnvoll, wenn man das Tierschutzgesetz einhalten muss. Irgendwann kann man nicht mehr reduzieren, weil kranke Tiere nun mal das Recht auf eine Behandlung und damit Verringerung von Leiden und Schmerzen haben. Die „Erfolgszahl“ von 51 % Reduktion der verkauften Menge Antibiotika lässt vermuten, dass wir bereits an dem Punkt sind. Das ist einerseits erfreulich, weil jede Antibiotikabehandlung, die eingespart wird, das Risiko einer Ausweitung resistenter Keime grundsätzlich senkt. Andererseits ist noch nicht einmal die Hälfte der fünf Jahre vergangen, nach der die AMG-Novelle erstmals auf den Prüfstand gestellt werden soll.
Damit besteht der Zwang für die landwirtschaftlichen Betriebe unvermindert fort, die Menge zu senken. Der Deutsche Bauernverband hatte diesen falschen Ansatz immer kritisiert, fand aber kein Gehör. Zu groß war der Druck für Politiker, etwas für den Verbraucherschutz – sprich Patientenschutz – zu tun. Nun kann man nur hoffen, dass die Kraftanstrengungen der Tierhalter in der Landwirtschaft auch einmal anerkannt werden und im Weiteren mit Augenmaß vorgegangen wird, wenn Betriebe nicht weiter reduzieren können. Auch was die Kosten angeht, die mit den Kontrollaufgaben der Behörden in dieser Sache einhergehen, ist ein sensibler Punkt erreicht. Landwirte werden bei der Umsetzung der Gesetzesverschärfung nicht nur mit zusätzlichen Meldepflichten belastet und streng überwacht, sondern zum Teil auch noch durch überbordende Kosten demotiviert. Dies lässt einen schon mal vergessen, dass es eigentlich ja darum geht, die Wirksamkeit von Antibiotika bei kranken Menschen und Tieren zu erhalten.
Spätestens jetzt ist der Zeitpunkt gekommen, wo sich endlich auch im Humanbereich etwas tun muss. Zum Glück sind in Deutschland sowohl Human- als auch Veterinärbereich Adressaten des Arzneimittelgesetzes. Damit sind sowohl Gesundheits- als auch Landwirtschafts- und Verbraucherschutzminister in der Pflicht, die Grundlagen für die Eindämmung von Antibiotikaresistenzen zu schaffen. Bisher war es schön bequem für die Politik, den Tiermaststall als Quelle allen Übels darzustellen und dort „mal gründlich aufzuräumen“, wie es so schön heißt. So konnte man Aktivität im Sinne des Gesundheitsschutzes vorweisen und musste keine Wähler verprellen, indem man diese ermahnt oder gar dazu zwingt, beim Thema Resistenzen Verantwortung zu übernehmen.
Im Sinne der One-Health-Strategie (Strategie der einen Gesundheit) muss die Politik endlich auch an den nach wie vor laschen Umgang mit Antibiotika beim Menschen strengere Maßstäbe anlegen. Und wenn es damit anfinge, dass Ärzte dazu gezwungen würden, über die Mittel, die sie verschreiben, aufzuklären. Was für Versicherungen gilt, sollte uns für die Gesundheit nicht zu viel sein. Patienten wissen oft gar nicht, dass es sich um ein (Breitband-)Antibiotikum handelt, was ihnen verschrieben wird oder welche weitreichenden Folgen eine falsche Einnahme oder die Entsorgung der Resttabletten über die Toilette haben. Wichtig wäre ein solches Signal!
In der Nutztierhaltung wurde es vorgemacht: Gesetzesverschärfungen können sehr wirksam sein, wenn ihre Umsetzung auch konsequent kontrolliert wird. Allerdings nützt es nichts, mit „Kanonen auf Spatzen zu schießen“, wenn die Tauben weiterhin ungehindert Dreck machen dürfen. Die Veränderungen in der Nutztierhaltung können nur im Sinne des großen Ziels – der Eindämmung von Resistenzen – erfolgreich sein, wenn der Rest nun nachzieht.