Die Liste invasiver gebietsfremder Arten von EU-weiter Bedeutung ist erweitert worden. Wie aus der betreffenden Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union hervorgeht, dürfen damit seit dem Donnerstag vergangener Woche Tiere oder Pflanzen von insgesamt 48 gelisteten Arten nicht mehr gehandelt, ausgesetzt, angepflanzt oder gezüchtet werden. Zu den elf neu in die Liste eingefügten Arten gehören unter anderem Bisamratten und Nilgänse einschließlich deren Bruteier, Pflanzen und Samen des Drüsigen Springkrautes und des Riesenbärenklaus sowie auch die beliebten Gartenpflanzen Mammutblatt und Afrikanisches Lampenputzergras. Für den ebenfalls aufgeführten Marderhund gilt das Verbot erst ab Februar 2019. Einige Mitgliedstaaten beabsichtigen laut Rechtstext aus „angeblichen Gründen des zwingenden öffentlichen Interesses sozialer oder wirtschaftlicher Art“, bei der Kommission eine Zulassung für die Fortsetzung der Farmhaltung von Marderhunden zu beantragen. Damit das Verfahren abgeschlossen werden kann, wurde der Übergangszeitraum benannt. Wie die EU-Kommission anlässlich der Veröffentlichung der ersten Liste mit invasiven gebietsfremden Arten im vergangenen Jahr einräumte, sind einige der aufgeführten Arten bereits namentlich in der Gemeinschaft etabliert beziehungsweise in einigen Mitgliedstaaten sogar weit verbreitet. Das trifft für Deutschland unter anderem auf die Bisamratte, die Nilgans, das Drüsige Springkraut und den Bärenriesenklau zu.