Albert Deß, EU-Abgeordneter und Agrarexperte, bewertet die Vorschläge zur GAP-Reform kritisch. Bedenken hat er zum Beispiel gegen die Verlagerung von Zuständigkeiten bei den Umweltmaßnahmen auf die Mitgliedstaaten.
Mit Sorge blickt Albert Deß, agrarpolitischer Sprecher der EVP-Fraktion im Europaparlament, auf die von EU-Agrarkommissar Phil Hogan vorgelegten Reformvorschläge zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2020. „Meine größten Bedenken habe ich dahingehend, dass wir uns zu sehr von der Gemeinsamkeit der Agrarpolitik entfernen“, äußert Deß. Schon die letzte Agrarreform sei ein Rückschritt gewesen, da beispielsweise mehr freiwillige gekoppelte Zahlungen zugelassen worden seien. Sollte die Zuständigkeit bei den Umweltmaßnahmen verstärkt auf die Mitgliedstaaten verlagert werden, gebe es nicht mehr viel Gemeinsames. Außerdem befürchtet der CSU-Europaabgeordnete, dass mit der Agrarreform kein Bürokratieabbau verbunden sein wird; vielmehr werde der Verwaltungsaufwand von Brüssel auf die EU-Staaten übertragen. Zusätzliche administrative Hürden sieht Deß insbesondere in Deutschland mit seinem föderalen System. Auch die unterschiedliche Umsetzung der Reform bei den EU-Mitgliedern würde zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Um die Akzeptanz für die Reformpläne zu steigern, schlägt der Abgeordnete vor, einen Katalog von Umweltmaßnahmen zu erstellen, aus dem die EU-Staaten geeignete, länderspezifische Instrumente auswählen könnten. Damit bliebe nicht nur die Subsidiarität gewahrt.
Deß kritisiert, dass die EU-Kommission das Problem der internen Angleichung der Direktzahlungen in den Mitgliedstaaten im Reformprozess überhaupt nicht angegangen habe. Diesbezüglich gebe es vor allem in Frankreich und Italien Handlungsbedarf. Bezüglich einer externen Angleichung der Direktzahlungen zeigt sich der Abgeordnete offen. Auch innerhalb Deutschlands sei auf Kosten anderer Gebiete angeglichen worden. Gegenüber einer Kappungsgrenze für die Direktzahlungen ist Deß grundsätzlich nicht abgeneigt. Es sei ein Unterschied, ob ein Landwirt einen Mähdruschbetrieb mit 1 000 ha bewirtschafte oder einen Milchviehbetrieb mit 80 ha und 80 Kühen. Hier gebe es Ungerechtigkeiten und Ansatzpunkte, denn beide Betriebe erforderten in etwa den gleichen Arbeitsaufwand. Mit Blick auf die Sparmaßnahmen in Brüssel stellt Deß klar, dass das EU-Agrarbudget nicht stärker gekürzt werden dürfe als der Durchschnitt der Streichungen in anderen EU-Haushalten. Der Forderung, die Einzahlungen der EU-Staaten zu erhöhen, setzt Deß den Vorschlag entgegen, zunächst zu prüfen, ob es nicht effektivere Einsparmöglichkeiten im Haushalt gebe.
AgE