33 - Soforthilfe für hochwassergeschädigte Betriebe

Landwirtschaftliche Betriebe in Niedersachsen, die vom Hochwasser Ende Juli betroffen waren, können finanzielle Soforthilfen des Bundeslandes beantragen. Wie das Landvolk Niedersachsen am Donnerstag vergangener Woche erklärte, muss dafür zunächst ein anerkannter unabhängiger Sachverständiger vom Prüfdienst der Landwirtschaftskammer Niedersachsen das jeweilige Schadensausmaß ermitteln und kartographisch darstellen. Bis zum 23. August müssten die Anträge im Landwirtschaftsministerium in Hannover vorliegen. Das Landvolk Vechta fordere unterdessen, auch den Familien im Raum Goldenstedt Soforthilfen zu gewähren; dort habe Anfang Juli ein Tornado eine Spur der Verwüstung hinterlassen.