34 - Tiergesundheitsindex berechnet

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Zum 1. August 2018 wurde erstmals der Tiergesundheitsindex (TGI) für alle Schweinemastbetriebe im QS-System berechnet. Die Schweinemäster erhalten die zusammengetragenen Ergebnisse aus den Schlachtungen des 1. Halbjahres 2018 von ihrem Bündler. Damit haben sie die Möglichkeit, die Organbefunde ihrer abgelieferten Tiere zu bewerten und sich mit den anderen Landwirten, die an denselben Schlachthof geliefert haben, zu vergleichen. Grundlage für den Index sind die Ergebnisse der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung, die in der Schlachthof-EDV erfasst, an die QS-Befunddatenbank weitergegeben und dort Schlachthof bezogen ausgewertet werden. Es werden vier Teilindices ermittelt und weitergeleitet Atemwegsgesundheit (Herz, Lunge, Brustfell), Organgesundheit (Leber, Darm), Gelenkgesundheit (Gelenke, Liegebeulen) und Unversehrtheit des Schlachtkörpers (Haut, Ohr, Schwanz, Treibespuren). Die Berechnung der Teilindices erfolgt für alle Lieferungen eines Landwirts an einen Schlachthof über einen Zeitraum von sechs Monaten.

Zukünftig solle der TGI quartalsweise berechnet und den Betrieben mitgeteilt werden, damit diese die Möglichkeit hätten, bei Bedarf rasch zu reagieren. Wenn der Landwirt es wünsche, könne der TGI zum Beispiel auch dem behandelnden Tierarzt zur Verfügung gestellt werden. Außerdem werde zurzeit eine App für Landwirte entwickelt, mit der alle betrieblichen Daten, da­runter auch die Tiergesundheitsindizes, mobil abgefragt werden könnten. Wie die Organisation weiter ausführte, haben im ersten Halbjahr 2018 insgesamt 20 930 Mastbetriebe Schweine zur Schlachtung an Schlachtunternehmen im QS-System geliefert. Für 13 100 dieser Betriebe habe der TGI vollständig, das heiße für alle vier Teilindizes, berechnet werden können. Für weitere 6 400 Betriebe sei mindestens ein Teilindex berechnet worden; bei diesen Betrieben sei die Erfassung der Befunde im Schlachtunternehmen noch nicht ausreichend umgesetzt worden. Außerdem hätten 160 Betriebe keinen TGI erhalten, weil die Datenlage für die Auswertungen nicht ausreichend gewesen sei. Bei der Auswertung ebenfalls nicht berücksichtigt worden seien 1 270 Schweinemäster, weil sie weniger als 50 Mastschweine im ersten Halbjahr 2018 geliefert hätten.