Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) muss die Entscheidungen über Anträge auf Altersrenten vorerst aussetzen. Dies teilte sie vergangene Woche mit. Grund dafür ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), das die Hofabgabe in der jetzigen Ausgestaltung als Altersrentenvoraussetzung für verfassungswidrig erklärt hat. Diese Entscheidung hat zur Folge, dass Gerichte und die SVLFG ihre Entscheidungen bis zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeber nicht auf die beanstandete Vorschrift stützen dürfen. Für die benötigt Grundlage, um Altersrenten (ggf. vorläufig) bewilligen zu können, ist die SVLFG nach eigenen Angaben in Abstimmung mit ihrer Rechtsaufsicht, dem Bundesversicherungsamt (BVA). „Wir bedauern, dass es hierdurch zu Verzögerungen in der Bearbeitung kommt. Unseren Versicherten wird hierdurch aber kein weiterer Nachteil entstehen. Beantragte Renten werden – sobald der SVLFG die rechtliche Entscheidungsgrundlage vorliegt – ab Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen rückwirkend bewilligt“, erklärte SVLFG-Vorstandsvorsitzender Martin Empl. Renten wegen Erwerbsminderung und Witwen-/Witwerrenten sind von dem Urteil nicht betroffen, das heißt hier ist vorerst noch die Hofabgabe notwendig. Die SVLFG weist ausdrücklich darauf hin, dass Rentenanträge unverändert zu stellen sind, um eine spätere reibungslose Bearbeitung zu ermöglichen.