Wie verschiedene Medien vergangene Woche berichteten, haben die Konzerne Edeka und Tengelmann vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf im Streit mit dem Bundeskartellamt eine Niederlage erlitten. Dieses hatte 2015 die komplette Übernahme von Kaisers Tengelmann durch Edeka verboten. Zu Recht, wie jetzt feststeht, denn die darauffolgende Beschwerde der Unternehmen ist unbegründet. Es bestehe kein Zweifel, dass Edeka mit einer Übernahme der Filialen im Berliner Stadtbezirk Friedrichshain-Kreuzberg und den Ortsteilen Friedrichshain und Kreuzberg eine marktbeherrschende Stellung gewonnen hätte. Nach einem langen Tauziehen erfolgte letztendlich die Übernahme durch Edeka und Netto. Trotzdem hätte ein Urteil des Oberlandesgerichtes gegen das Bundeskartellamt noch Folgen nach sich ziehen können. Bei einem rechtswidrigen Beschluss hätte es zu einem Amtshaftungsprozess kommen können. Außerdem hätte es Edeka eventuelle zukünftige Übernahmen und das Wachstum auf dem heimischen Markt vereinfachen können.