36 - 70-Tage-Regelung unbefristet verlängert

Foto: Birgit Scheel

Die 70-Tage-Regelung für die Beschäftigung von Saisonarbeitskräften wird unbefristet verlängert. Das ist einer von vielen Punkten, auf die sich die Koalitionspartner CDU, CSU und SPD am Dienstag vergangener Woche in Berlin geeinigt haben. Die Regelung war mit dem Mindestlohngesetz im Jahr 2015 eingeführt, aber bis Ende 2018 befristet worden; ab 2019 wäre wieder die 50-Tage-Regelung in Kraft getreten. Konkret geht es dabei um nicht berufsmäßig ausgeübte, sozialabgabenfreie kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hatte sich längere Zeit gegen eine solche Verlängerung ausgesprochen. Die unbefristete Fortführung der Regelung wird den Angaben zufolge Teil des Qualifizierungschancengesetzes sein, welches das Bundesarbeitsministerium dem Kabinett noch im September vorlegen wird.

Spürbare Entlastung

Begründet wird die Entfristung mit der schwierigen Lage in der Landwirtschaft, aber auch mit Blick auf andere Branchen, die auf Saisonarbeitnehmer angewiesen seien. In der Landwirtschaft und hier insbesondere im Sonderkulturbereich, aber auch im Hotel- und Gaststättengewerbe stelle die Möglichkeit, saisonale Arbeitskräfte für drei Monate ohne aufwendigen Personalwechsel kurzfristig beschäftigen zu können, eine spürbare Entlastung dar, erklärten das Bundesarbeitsressort und das Bundeslandwirtschaftsministerium in einer gemeinsamen Presseverlautbarung. Von den Agrarverbänden wurde die Verlängerung der 70-Tage-Regelung unisono begrüßt und mit Erleichterung aufgenommen. Union und SPD verständigten sich im Koalitionsausschuss unter anderem auch darauf, dass das Rentenniveau bis 2025 bei 48 % stabilisiert und der Rentenversicherungsbeitrag auf maximal 20 % gedeckelt werden. Der Arbeitslosenversicherungsbeitrag soll zum 1. Januar 2019 um insgesamt 0,5 Prozentpunkte gesenkt werden, davon 0,1 Punkte befristet bis 2022.

Kehrtwende von Heil

Zur Fortführung der 70-Tage-Regelung erklärten das Bundesarbeits- und das Bundeslandwirtschaftsministerium ferner, dass seit deren Einführung im Jahr 2015 keine sozialpolitisch bedenklichen Entwicklungen festgestellt worden seien, die einer Entfristung entgegenstünden. Vor wenigen Monaten hatte dies noch anders geklungen: Im Juni hatte Arbeitsminister Heil eine Verlängerung noch mit der Begründung abgelehnt, dass diese dem Schutzgedanken der Sozialversicherung entgegenlaufe. Nun wurde jedoch betont, dass die 70-Tage-Regelung gerade für die Sonderkulturbetriebe eine größere Flexibilität beim Einsatz der Arbeitskräfte ermögliche. Landwirtschaftliche und gärtnerische Arbeitgeber könnten dadurch besser auf gut eingearbeitete Saisonarbeitskräfte in ihren Betrieben zurückgreifen und Arbeitsspitzen besser abdecken. Die Betriebe hätten bessere Chancen, qualifizierte Saisonarbeitskräfte für die ganze Erntesaison zu gewinnen, und für ausländische Saisonarbeitskräfte bleibe es attraktiv, nach Deutschland zu kommen. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner wertete den Beschluss zur Entfristung als ein wichtiges Zeichen dafür, dass der Anbau von Wein, Obst und Gemüse in Deutschland angesichts steigender Lohnkosten weiterhin international wettbewerbsfähig bleibe.  AgE