38 - Tierwohlkkennzeichnung auch in der Gastronomie

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Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) hat davor gewarnt, das mengen- und umsatzstarke Großverbrauchersegment beim staatlichen Tierwohllabel außen vor zu lassen. „Mehr als 60 % des Geflügelfleischs werden über Restaurants, Kantinen, Mensen und weitere Großverbraucherküchen abgesetzt. Eine staatliche Tierwohlkennzeichnung muss diesen wichtigen Vermarktungsweg des Außer-Haus-Verzehrs zwingend berücksichtigen“, forderte ZDG-Präsident Friedrich-Otto Ripke. Im Vergleich zum Lebensmitteleinzelhandel (LEH) hat die Gastronomie aus Sicht des ZDG einen klaren Nachholbedarf beim Angebot von Tierwohlprodukten. Während rund 75 % der im LEH angebotenen Hähnchen- und Putenfleischerzeugnisse aus Betrieben der Initiative Tierwohl (ITW) stammten, fehle ein entsprechendes Angebot im Außer-Haus-Bereich völlig, monierte Ripke. Nur durch die Erweiterung der geplanten staatlichen Tierwohlkennzeichnung auf den wichtigen Großverbrauchermarkt könne man das von der Politik gewollte Ziel „Breite statt Nische“ erreichen. Dem Verbraucher sei nicht zu vermitteln, warum Fleischerzeugnisse im LEH ein staatliches Tierwohllabel tragen sollten, die gleichen Produkte in der Gastronomie aber nicht, gab Ripke zu bedenken. „Wenn ich mittags in der Kantine Putensteak oder Hähnchenbrust esse, werde ich keinerlei Informationen zum Tierwohl finden; wenn ich das exakt gleiche Fleischerzeugnis nachmittags im Supermarkt fürs Abendessen kaufe, ist es mit dem staatlichen Tierwohllabel ausgezeichnet“, beschrieb der ZDG-Präsident die unbefriedigende Situation.