Pflanzenschutzmittel sind nach guter fachlicher Praxis zielgenau und möglichst verlustfrei auszubringen. Einträge auf Nichtzielflächen oder Schäden für die Umwelt müssen vermieden werden. Um die Vermeidung von Problemen und Ärger geht es in diesem Beitrag.
Lesen Sie mehr in LZ 39-2018, ab S. 24